Erweiterung Gymnasium Sulingen

Das Gymnasium Sulingen baut an! Der erhebliche Flächenbdarf gibt Anlass, um das Gymnasium zu erweitern.


  • Das VgV-Verfahren für den Erweiterungsneubau für das Gymnasium Sulingen ist entschieden. Das Büro pbr Planungsbüro Rohling AG hat den Zuschlag für die Objektplanung erhalten.


    Das Gymnasium befindet sich zentral in Sulingen. Entsprechend des Schulentwicklungsplanes wird das Gymnasium Sulingen langfristig in der Sekundarstufe I vier-zügig sein und in der Sekundarstufe II sieben Lerngruppen haben. Es wird derzeit von ca. 1000 Schülern und Schülerinnen besucht. Aktuell besteht bereits eine erhebliche Flächenunterdeckung. Dieser Bedarf wird sich in den kommenden Jahren vergrößern. Um den derzeitigen und perspektivischen Flächenbedarf zu decken, besteht insgesamt ein Bedarf von zwölf allgemeinen Unterrichtsräumen und zwei Fachunterrichtsräumen einschließlich der erforderlichen Nebenräume. Als Ergebnis einer Variantenuntersuchung wird ein Erweiterungsneubau auf dem Grundstück des Gymnasiums verfolgt, der als ein Gebäude den Flächenbedarf decken soll. Dieser Anbau soll an den bestehenden Verwaltungs- und Fachraumtrakt angeschlossen werden.

  • Hierfür werden Lehrerparkplätze verlagert und ein Gebäude des benachbarten Klinikverbundes abgerissen. Da angedacht ist, in dem Neubau die Jahrgänge 5 und 6 unterzubringen, ist ein erhöhter Platz-/Bewegungsbedarf in den Nebenflächen (Differenzierungsräume, Pausenforum, Lernlandschaften etc.) zu berücksichtigen.
    Die neuen Fachunterrichtsräume sollen, vom Fachbereich Musik (evtl. außerhalb der Schulzeit von der Kreismusikschule) genutzt werden. Fachspezifische Belange wie Schallschutz und Akustik sind zu beachten. Die notwendigen Nebenräume sind mit zu planen. Nach Ausgliederung der Fachunterrichtsräume Musik werden die Fachunterrichtsräume im Bestand neu strukturiert und zusammengeführt. Je ein Raum für den Fachunterricht Chemie und Physik. Ebenso muss den Anforderungen der Inklusion Rechnung getragen werden. Energetische Vorgaben und Erfordernisse sind zu beachten. Für den Bereich des Gymnasiums gibt es keinen B-Plan, die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB.
  • Ort

    Sulingen

  • Auftraggeber

    Landkreis Diepholz

  • Jahr

    2016

  • Thema

    Erweiterungsneubau für das Gymnasium Sulingen

  • Verfahren

    VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb – Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI 2013

  • Leistungen

    komplette Verfahrensbetreuung