Nymphenweg und Rahel-Varnhagen-Weg

Elbe-Werkstätten – 2 Standorte


  • Brandschutzsanierung an den Standorten Nymphenweg und Rahel-Varnhagen-Weg


    Die Elbe-Werkstätten GmbH ist eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.

    Zur Erfüllung des Rehabilitationsauftrags unterhält das Unternehmen über das Stadtgebiet verteilt eine Reihe von Standorten. Zu diesen zählen die Liegenschaften am Klotzenmoorstieg 2, Friesenweg 5, Dubben 1, Nymphenweg 22 und Rahel-Varnhagen-Weg 39.

    Im Jahr 2013 wurden im Rahmen von Bauzustandsbegehungen in den Gebäuden der vorgenannten Standorte Mängel im baulichen und technischen Brandschutz identifiziert. Um die Kosten für eine Beseitigung zu ermitteln, wurden zwei Fachbüros mit der detaillierten Aufnahme der Leistungspositionen und deren kostentechnischer Bewertung beauftragt.

    Standort Nymphenweg
    Das Gebäude wurde 1978 fertiggestellt. In den Folgejahren der Nutzung wurde das Gebäude mehr facherweitert bzw. in Teilen umgenutzt. Bei dem Bau handelt es sich um eine Stahlbetonskelettkonstruktion. Die Innenwände, die zum größten Teil massiv hergestellt wurden, können daher frei versetzt werden. Die in der Betriebszeit umfangreichsten Veränderungen betrafen den Umbau der Ebene 3 zum Sitz der Verwaltung (1990), die Ausschachtung des Innenhofes bis auf die 1. Ebene und dessen Nutzung als Lagerraum (2000), die Erweiterung der West- und der Ostseite um Büro- und Küchenflächen sowie der Überbauung des offenen Eingangsbereichs (2004/2005). Die Hausmeisterwohnung wurde zu Gruppenräumen umgenutzt.

  • Die in 8 Bauabschnitten zu realisierenden Maßnahmen der Brandschutzsanierung erstrecken sich am Standort Nymphenweg auf eine Fläche von ca. 8.900 qm NGF.

    Standort Rahel Garnhagen-Weg
    Der Altbau am Rahel-Varnhagen-Weg wurde 1991 genehmigt und 2007 und 2011 in Teilbereichen umgebaut. In der Ursprungsgenehmigung für das Gebäude wurde eine brandschutztechnische Nutzungstrennung gefordert, die erhebliche Mängel in der Ausführung aufweist. Weiterhin liegen zwei noch nicht genehmigte Nutzungsänderungen vor (Wohnung des Haustechnikers zu Büro sowie Technikräume zu Berufsbildungsbereich).

    Das Brandschutzkonzept sieht vor, das Gebäude in zwei Brandabschnitte sowie zwölf Nutzungseinheiten zu unterteilen. Diese Festlegung entspricht im wesentlichen dem genehmigten Bestand. Baulich wurden die Brandabschnitts- bzw. Nutzungstrennungen bezüglich des Anschlusses zur Dachhaut nicht hergestellt. Den Zustand gemäß Baugenehmigung herzustellen, ist nachträglich ohne Demontage der gegebenen Dachkonstruktion aus Leimbindern und Trapezblechdach nicht möglich. Alle Dachanschlüsse der Brandabschnittstrennung sowie der Nutzungstrennungen sind daher dem Brandschutzkonzept und den darin beschriebenen Abweichungen entsprechend zu ertüchtigen, um den Forderungen der Bauordnung soweit als möglich zu genügen.

    Die Leistungsphase 4 wurde für beide Standorte bereits erbracht und abgeschlossen.

  • Ort

    Hamburg

  • Auftraggeber

    Elbe-Werkstätten GmbH

  • Jahr

    2017

  • Thema

    Brandschutzsanierung

  • Verfahren

    Verhandlungsverfahren gem. § 17 (1) VgV

  • Leistungen

    komplette Verfahrensbetreuung