MARITIM Seebrücke Timmendorfer Strand

Den Horizont erweitern


  • Die Gemeinde Timmendorf schreibt Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 (LPH 2-8) und der Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 (LPH 2-8) HOAI aus.


    Gegenstand des Verfahrens ist die Planung einer neuen Seebrücke für die Gemeinde Timmendorfer Strand, eines der beliebtesten und prominentesten Ostseebäder Deutschlands. Zentrale Anziehungspunkte in Strandlage, gleichermaßen für Touristen wie auch Einheimische, sind die Seebrücken – in Timmendorfer Strand sind es gleich drei an der Zahl. Die im Norden des Ostseebades auf Höhe des Strandparks befindliche 275 m lange MARITIM Seebrücke ist mittlerweile baufällig und erneut sanierungsbedürftig. Die Gemeinde Timmendorfer Strand hat beschlossen sie durch einen innovativen, ungewöhnlichen Neubau in Form eines Rundwegs/Rundgangs von herausragender Qualität zu ersetzen. Vor dem Hintergrund der ortstypischen Besonderheiten versteht sich die Aufgabenstellung als Chance, die Potentiale des Osteseebades weiter zu gestalten.

    Ziel des Verfahrens ist es, innovative, ungewöhnliche Vorschläge für eine Seebrücke zu erhalten, die einerseits die klassische Funktion, sich auf das Meer hinaus bewegen zu können erfüllen, andererseits auch andere Nutzungsangebote für die vielfältigen Alters- und Nutzergruppen bieten und überdies eine unverwechselbare Gestalt in Form eines Rundwegs/Rundgangs haben. Dabei ist zu beachten, dass die ganzjährige Nutzung der Seebrücke eine meerwasser-, winter- und extremwetterbeständige Konstruktion voraussetzt.

    Es soll ein einstöckiges, ein- oder zweiflügeliges Brückenbauwerk in Form eines Rundwegs/Rundgangs geplant werden, das mindestens 4,5 m breit ist, einen barrierfreien Zugang, Aufenthalt und Umgang ohne fremde Hilfe für Menschen mit Mobilitätseinschränkung sowie für Seh- und Hörbehinderte ermöglicht sowie durch Gelände absturzsicher gestaltet ist. Dafür muss die Brücke höhengleich an die bestehende Promenade auf 5,01/5,03 m ü NHN angeschlossen werden. Zusätzlich ist eine Anlegestelle für ein Bäderschiff mitzudenken. Die Wassertiefe der Ostsee im Bereich der bestehenden MARITIM Seebrücke beträgt am Brückenkopf bis zu ca. -5,00 m.

  • Da es sich um die Planung eines hochgradig identitätsstiftenden Bauwerks handelt, ist auch auf die zukünftige atmosphärische Inszenierung und notwendige verkehrliche Beleuchtung zu achten. Bei der Konstruktion sind zwingend meerwasser-, winter- und extremwetterbeständige, ökologisch nachhaltig bewertete Materialien zu verwenden, die eine ganzjährige Nutzung der Brücke sicherstellen. Fahrzeug- und Personenverkehr setzt eine auf Schwerlast ausgelegte Gründung voraus und die Tragfähigkeit muss auch bei zusätzlicher Eislast gewährleistet sein. Wartungsfahrzeuge müssen die Brücke am Strand unterfahren können. Beim Bau und Betrieb sind naturschutzrechtliche Restriktionen sowie Maßnahmen zum Hochwasserschutz (Hochwasserschutzwand zwischen Promenade und Strand) zu beachten. Da auf gestalterische Qualität großen Wert gelegt wird, empfiehlt sich bei der Bearbeitung der Leistungsphasen 2-3 die Zusammenarbeit mit einem beratenden Architekturbüro. Diesem Verfahren ist ein offener, zweiphasiger interdisziplinärer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorausgegangen. Da nicht alle maßgeblichen Anforderungen durch einen Wettbewerbsbeitrag konzentriert gebündelt erfüllt wurden, war es der Ausloberin nach Vorlage der finalen Angebote nicht möglich eine abschließende Bewertung und Entscheidung zu treffen. Das Verfahren wurde daher aufgehoben.
  • Ort

    Timmendorfer Strand

  • Auftraggeber

    Gemeinde Timmendorfer Strand

  • Jahr

    2018

  • Thema

    Neubau der MARITIM Seebrücke in
    Timmendorfer Strand

  • Verfahren

    VgV Verfahren für Leistungen der Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI und der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI

  • Leistungen

    komplette Verfahrensbetreuung