Dreifaltigkeitskirche

Dreifaltigkeitskirche


  • Im Rahmen des Interessenbekundungs-verfahrens sollen für die zum Verkauf stehende Dreifaltigkeitskirche dem Stadtteil zugewandte Nutzungskonzepte entwickelt werden.


    Die Dreifaltigkeitskirche gehört der Ev.-Luth. Kirchen-
    gemeinde St. Trinitatis Harburg – und ab 2020 ihrer Rechtsnachfolgerin, der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harburg-Mitte. Die denkmalgeschützte Kirche ist mit ihrer besonderen Lage im Harburger Innenstadtbereich ein bedeutsames Zeugnis einer langen Geschichte.     Als Nachfolgebau der im 17. Jahrhundert im heutigen Hafengebiet gelegenen Marienkirche wurde die erste Dreifaltigkeitskirche am Ort 1652 als barocke Stadt-
    kirche im damals neuen Stadtgebiet Harburgs errichtet. Nachdem dieses Gebäude im 2. Weltkrieg fast völlig zerstört wurde, beauftragte man 1962 das Büro Spengelin mit einem Neubau der Dreifaltigkeitskirche am selben Ort. Erhaltene Teile des barocken Westportals wurden in die Anlage integriert.

    In der 2006 durch Zusammenschluss der beiden Harburger Innenstadt-Gemeinden St. Johannis und St. Dreifaltigkeit gebildeten Kirchengemeinde St. Trinitatis entschied man sich, die Kirche St. Johannis zum Haupt-
    standort zu machen. Schon 2006 war klar, dass der parallele Betrieb und besonders der Unterhalt zweier
    so großer Gebäude die finanziellen Möglichkeiten der Kirchengemeinde überfordert. Wegen ihrer besonders guten Akustik fanden in der Dreifaltigkeitskirche danach v. a. musikalische Veranstaltungen statt; der Kirchen-
    kreis Harburg bzw. der Kirchenkreis Hamburg-Ost nutzte sie von 2007-2013 für das Projekt „Hamburger Klangkirche“.

  • Im Horizont der fortgesetzten Verkleinerung der Ev.-Luth. Kirche in ganz Deutschland wird die aktuell in Gründung befindliche Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harburg-Mitte, die noch über drei weitere Standorte verfügt, mit ihren personellen und finanziellen Kräften das denkmalgeschützte Ensemble der Dreifaltigkeits-kirche nicht weiter baulich instand halten und inhaltlich bespielen können. Vielmehr ist die Gemeinde dringend auf Kirchensteuer-unabhängige Einnahmen angewiesen, um ihre Arbeit in Harburg finanzieren zu können.
    Dazu sollen die Erträge aus der Abgabe der Dreifaltigkeitskirche beitragen.

    Der Verkauf bzw. die Abgabe im Erbbaurecht von Ge-bäudeensemble und Grundstück wird nun im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens vorbereitet.
    Ziel des Verfahrens ist, ein Nutzungskonzept zu finden, das die Nachbarschaft und vielleicht ganz Harburg bereichert, das sich die denkmalgeschützte Gebäude-substanz wertschätzend zu eigen macht und das an-
    gemessene Erträge erzielt zur Fortsetzung der kirch-
    lichen Arbeit in der Harburger Innenstadt.

    Ausloberin ist die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Trinitatis Harburg, beraten durch Vertreterinnen und Vertreter  aus der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Bezirksamt Hamburg und den Fraktionen der Bezirks-
    versammlung Harburg.

  • Ort

    Hamburg

  • Auftraggeber

    Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost

  • Jahr

    2019

  • Thema

    Nachnutzung der Dreifaltigkeitskirche

  • Verfahren

    Interessenbekundungsverfahren

  • Leistungen

    komplettes Wettbewerbsmanagement

  • Ansprechpartner

    Simone Jentsch >

  • Bildnachweis

    Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost
    büro luchterhandt